Entwicklungszusammenarbeit? Aber das steht doch nicht in meiner Satzung?! – Wie Stiftungen ihren Aktionsradius satzungskonform erweitern können.
Nachhaltigkeit ist heute wichtiger denn je, die Welt ist heute enger zusammengerückt. Wir wollen uns alle beteiligen – aber lässt das unsere Satzung eigentlich zu? Wie kann ich mich für die Eine Welt engagieren, wenn ich bisher nur Bildungsprojekte im Inland betreue, mit Kindern- und Jugendlichen in Deutschland arbeite oder Umweltprojekte durchführe?
Wir möchten mit Ihnen klären, wie es möglich sein kann, trotz Einschränkungen durch die Satzung, Projekte aus der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit (in Deutschland) oder aus der Entwicklungszusammenarbeit (im Ausland) durchzuführen, ohne Probleme mit der Stiftungs- oder Finanzbehörde zu bekommen.
Dazu haben wir einen Kenner der juristischen Lage eingeladen, den Sie mit Fragen löchern können: Rechtsanwalt Dr. Christoph Mecking vom Institut für Stiftungsberatung.
Mit einem Praxisbeispiel möchten wir Ihnen außerdem konkret aufzeigen, wie eine Stiftung ihre Umweltprojekte mit den Themen der Entwicklungszusammenarbeit verknüpft. Herr Michael Beier, Vorsitzender des Vorstands der Heinz Sielmann Stiftung, berichtet von seinen Erfahrungen und nimmt uns mit auf seine Reise.
Kommen Sie zu unserem digitalen entwicklungspolitischen Stiftungsgespräch – ein erster Schritt, um Ihren Aktionsradius zu erweitern.