Förderung entwicklungspolitischer Arbeit durch die Landesregierung

Förderkriterien

Die Mittel stehen für Auslandsprojekte und entwicklungspolitische Bildungs- und Inlandsarbeit gleichermaßen zur Verfügung.

Die Anträge werden nach folgenden Kriterien bepunktet und in eine Rangliste gebracht:

>> Kriterien Inlandsanträge
>> Kriterien Auslandsanträge

Für die Bewilligung bzw. Beantragung der Fördermittel verweist das Wirtschaftsministerium ausserdem auf die sektoralen Schwerpunkte (Armutsbekämpfung, Einkommensschaffende Maßnahmen) und die regionalen Schwerpunkte: Mittelamerika, Andenregion, VR China, Palästina.

Fördermittel

Die Fördermittel werden im Referat „Messe und entwicklungspolitische Zusammenarbeit“ des Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Energie und Landesentwicklung (HMWEVL) verwaltet. Alle Anträge zur Förderung entwicklungspolitischer Bildungsarbeit in Hessen wie auch von Kooperationsprojekten in Ländern des Südens senden Sie daher bitte an:

Referat „Messe und entwicklungspolitische Zusammenarbeit“
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Energie und Landesentwicklung
Kaiser-Friedrich-Ring 75
65185 Wiesbaden

Es gibt kein Formblatt zur Antragsstellung, die Gestaltung des Antrags ist den AntragstellerInnen weitgehend freigestellt. Bitte legen Sie Ihrem Antrag einen Kosten- und Finanzierungsplan bei. Das epn Hessen hat 2011 in Abstimmung mit dem Referat als Empfehlung für AntragstellerInnen ein Antragsraster entwickelt. Dieses kann mit den Erfahrungen der Antragstellung in Zukunft auch modifiziert werden. Anregungen können Sie uns gern mündlich oder schriftlich mitteilen.

>> Antragsraster Inlandsprojekte
>> Antragsraster Auslandsprojekte

Die Verwaltungskosten für In- und Auslandsprojekte liegen in der Regel bei 7,5% der beantragten Mittel, max. jedoch bei 1.500,00 €. Bei beantragten Projektmitteln über 20.000,00 € bleibt der Verwaltungskostenanteil in Zusammenhang mit dem beantragten Projekt gleich, liegt also bei max. 1.500,00 €. Die Personalkosten dürfen bei max. 40% der beim HMWVL beantragten Mittel liegen.

Um die Maßnahme vorzeitig beginnen zu können, muss dem Referat ein Antrag auf Befreiung vom Refinanzierungsverbot geschickt werden, am besten gleich mit dem Antrag. Es zählt dabei das Datum des Eingangs, rückwirkend kann der vorzeitige Maßnahmebeginn nicht beantragt werden.