Wie wirkt das Lieferkettengesetz? – Einblick in einen Beschwerdefall

19. Mai 2025 (18:00)

Das deutsche Lieferkettengesetz ermöglicht es, bei Verstößen gegen Menschenrechte und Umweltschutzstandards, eine Beschwerde beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einzulegen. Gemeinsam mit Mitgliedern zweier Kooperativen aus Honduras hat die Romero Initiative (CIR) im April 2025 eine Beschwerde gegen die Agrarunternehmen ADM und Cargill eingereicht.

Doch wie kann man sich diesen Prozess in der Praxis vorstellen?
Was beinhaltet eine Beschwerde und wie erfolgt das Zusammentragen und Aufbereiten von Informationen?
Diese und weitere Fragen möchten wir gemeinsam mit Dominik Groß, Referent für Menschenrechte und Klimaschutz in Agrarlieferketten, von der CIR diskutieren.

Weitere Informationen!

Für den Inhalt der Veranstaltungsankündigung ist epn Hessen mitverantwortlich. Die inhaltliche Gestaltung der Veranstaltung selbst liegt in der Verantwortung des jeweiligen Veranstalters.