Internationales Recht

Sozial und Umweltstandards & ILO Kernarbeitsnormen

Wenn in der Vergabepraxis die Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards die Rede ist, orientieren sich die ersten an international anerkannte Arbeitsnormen, während Umweltstandards den umweltverträglichen Umgang mit natürlichen Ressourcen und Energieträgern in der Produktion und
im Handel mit Konsumgütern meint. Während sich die Einhaltung von Umweltstandards viel leichter an den konkreten Produkten nachweisen lässt, ist der Nachweis der Berücksichtigung von Sozialstandards entlang der Lieferkette ungleich komplizierter. Als gemeinsamer Bezugspunkt und Mindeststandard haben sich die sogenannten Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO/ILO) etabliert.


Als erster Türöffner zur Einführung von Sozialstandards funktioniert häufig das Verbot des Einkaufs von Produkten, die mit ausbeuterischer Kinderarbeit hergestellt wurden. Grundsätzlich geht es aber um die Berücksichtigung aller acht IAO-Kernarbeitsnormen, zu denen u.a. die Versammlungsfreiheit, das Recht auf Kollektivverhandlungen, das Verbot von Zwangsarbeit und von Diskriminierung am Arbeitsplatz zählen.

Die ILO Kernarbeitsnormen im Detail

Gleichwohl stellen auch die Kernarbeitsnormen lediglich Mindestanforderungen an die Einhaltung von Menschenrechten dar. Sie bilden noch nicht die Forderungen nach würdiger Arbeit ab, wie sie in der „Decent Work Agenda“ der ILO definiert sind und u.a. die Bezahlung von Existenz sichernden Löhnen, eine Arbeitsstundenregelung oder Regelungen zu Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz einschließen.

Zur Diskussion um „Gute Arbeit weltweit“ in unterschiedlichen Arbeitsfeldern hat das epn Hessen eine umfangreiche Broschüre herausgegeben, die außerdem zahlreiche Hinweise zu Kampagnen und zivilgesellschaftlichen Netzwerken versammelt.

Weitere Informationen:

DGB
ILO/IAO