Initiative Lieferkettengesetz

Gegen Gewinne ohne Gewissen

Die Initiative Lieferkettengesetz ist ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis von Menschenrechts-, Entwicklungs- und Umweltorganisationen, Gewerkschaften und kirchlichen Akteuren, das sich seit September 2019 für ein starkes Lieferkettengesetz in Deutschland einsetzt.

Auch in Hessen…

… haben sich verschiedene Akteur*innen vernetzt und zusammengeschlossen, um sich für die Durchsetzung eines solchen Gesetzes stark zu machen. Folgende kirchliche, gewerkschaftliche, umwelt- und entwickungspolitischen Organisationen engagieren sich in der hessischen Steuergruppe Lieferkettengesetz:

Das Entwicklungspolitisches Netzwerk (epn) Hessen, Weltläden in Hessen e.V., der BUND Landesverband Hessen, der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Hessen-Thüringen, die Gemeinwohl-Ökonomie Hessen Saarland Rheinland-Pfalz — HSR e. V., die Katholische Betriebsseelsorge im Bistum Mainz, das Zentrum Oekumene der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, die Katholische Akademie Rabanus Maurus, Abteilung Weltkirche im Bistum Fulda und ver.di Hessen

Weil sich immer wieder zeigt, dass Unternehmen ihrer menschenrechtlichen Verantwortung freiwillig nicht hinreichend nachkommen, haben wir gemeinsam in den vergangenen Jahren für ein starkes Lieferkettengesetz gekämpft. Und wir waren war erfolgreich!

Seit 2023 gilt es in Deutschland, im April 2024 folgte die EU-Richtlinie. Am 16. Dezember 2025 hat das EU-Parlament das Omnibus-I-Paket angenommen – und damit eine massive Abschwächung der EU-Lieferkettenrichtlinie beschlossen. Die hessische Steuerungsgruppe Lieferkettengesetz schließt sich in ihrer Beurteilung dieser Entwicklung der Pressemitteilung der bundesweiten Initiative Lieferkettengesetz an:

Mit der Abstimmung am 16.12.2025 über den Kompromisstext der Trilogverhandlungen hat das EU-Parlament das Omnibus-I-Paket angenommen – und damit eine massive Abschwächung der EU-Lieferkettenrichtlinie beschlossen.
Die Initiative Lieferkettengesetz kritisiert diesen Beschluss aufs Schärfste. Mit dem heute im Parlament angenommen Gesetzespaket wird das EU-Lieferkettengesetz, ein Meilenstein zum Schutz von Menschenrechten, Umwelt und Klima, in wesentlichen Elementen entkernt, bevor es überhaupt in einem einzigen EU-Mitgliedsland umgesetzt werden konnte.
Mit einem Anwendungsbereich von 5.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von 1,5 Mrd. Euro würde das Gesetz in Deutschland nur noch für einen Bruchteil der Großunternehmen gelten. Sofie Kreusch, Koordinatorin der Initiative Lieferkettengesetz: „Das deutsche Lieferkettengesetz hilft Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen bereits heute. Würde in Deutschland der Anwendungsbereich der CSDDD gelten, könnten sehr viele Menschen entlang der Lieferketten deutscher Unternehmen den Schutz verlieren, den ihnen das deutsche Lieferkettengesetz momentan bietet. Das darf nicht passieren. Wir appellieren an die Bundesregierung, sich an das im Völkerrecht verankerte Rückschrittsverbot zu halten: Der Anwendungsbereich des LkSG muss weiter gelten.“
Mit dem Omnibus-I-Paket wird der EU-Lieferkettenrichtlinie ein Kernelement zum Klimaschutz genommen: die Klimatransitionspläne. Ceren Yildiz, zuständig für Rechtsfragen beim BUND: „Die Streichung der Klimatransitionspläne ist ein voller Erfolg einer konzertierten Kampagne der Öl- und Gaslobby. Seit Verabschiedung der EU-Lieferkettenrichtlinie bemühte sich Big Oil, die lästigen Klimapflichten wieder abzuschaffen. Mit dem Omnibus-I-Paket wurde ein gefährlicher Präzedenzfall geschaffen: Unter dem Deckmantel der Entbürokratisierung lässt sich in Brüssel mittlerweile jeder noch so große Angriff auf den Klima-, Natur- und Verbraucher*innenschutz rechtfertigen.
Ebenso der Deregulierung zum Opfer gefallen ist die EU-weit harmonisierte zivilrechtliche Haftungsklausel. Franziska Humbert, Expertin für Wirtschaft und Menschenrechte bei Oxfam Deutschland: „Gemeinsam mit den Stimmen von Rechtsextremen wurde die viel beschworene Kettensäge an den Schutz von Umwelt und Menschenrechten angelegt. Kommt es zu Schäden, sind Unternehmen nach nationalem Recht haftbar – statt nach einer EU-weit einheitlichen Haftungsregel. Die Folge: Ein rechtlicher Flickenteppich.  Leidtragende sind die Arbeiter*innen auf Plantagen und in Textilfabriken, die den Preis für unseren Wohlstand bezahlen, während sich die Unternehmen aus der Verantwortung stehlen.
Für die massiven Abschwächungen hat die Europäische Volkspartei (EVP) auf die Stimmen der Rechtsextremen gesetzt. Robert Diendorfer, Referent für Unternehmensverantwortung beim Forum Fairer Handel: „Mit den nun abgeschlossenen Trilogverhandlungen wird eines deutlich: Die Brandmauer im Europäischen Parlament ist Geschichte. Sie wurde willentlich und ohne Not durch die Europäische Volkspartei eingerissen. In zentralen Aspekten zur Entkernung der CSDDD kam es zu einer gemeinsamen Abstimmung mit rechten und rechtsextremen Fraktionen. Das Verhalten der EVP war verantwortungslos und untergräbt die Kompromissfindung in der demokratischen Mitte.

Das Lieferkettengesetz wirkt bereits jetzt!

In diesem Zusammenhang erinnerte die hessische Steuerungsgruppe Lieferkettengesetz auch an die Protestaktionen von LKW-Fahrern im südhessischen Gräfenhausen. Diese hatten im Frühjahr und Herbst 2023 wochenlang wegen ausstehender Löhne und miserabler Arbeitsbedingungen die Weiterfahrt verweigert und waren zwischenzeitlich sogar in den Hungerstreik getreten. Es kam seinerzeit zu einer Prüfung durch das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa), um zu klären, ob Verstöße gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorlagen. Der dadurch verursachte Druck hat nach Überzeugung der Steuerungsgruppe letztlich dazu geführt, dass die LKW-Fahrer überhaupt Geld erhielten.

Ihr wollt die hessische Steuerungsgruppe Lieferkettengesetz unterstützen, dann meldet euch!

Über die E-Mail-Adresse lieferkettengesetz[at]epn-hessen.de ist die Steuergruppe Hessen der Initiative Lieferkettengesetz erreichbar. Sie unterstützt die Vernetzung und den Informationsaustausch im Land.

Warum hat sich die Initiative gegründet?

Deutsche Unternehmen beziehen Rohstoffe, Zwischen- und Endprodukte aus der ganzen Welt. Sie betreiben Produktions- und Vertriebsstätten im Ausland und exportieren ihre Güter in andere Weltregionen. Dabei sind Menschenrechtsverstöße in vielen Branchen keine Ausnahme: In der Herstellung unserer Kleidung etwa sind Brand- und Einsturzkatastrophen in Textilfabriken nur die Spitze des Eisbergs. Für die Gewinnung von Rohstoffen für unsere Autos oder Elektrogeräte werden Lebensgrundlagen zerstört. Und auf Kakaoplantagen arbeiten Kinder unter schwersten Bedingungen.

Viele dieser Probleme sind seit langem bekannt – und Unternehmen haben immer wieder beteuert, dass sie sich „freiwillig“ um ihre Lösung bemühen. Doch diese freiwilligen Ansätze führen oft zu kaum mehr als kosmetischen Korrekturen: Denn Menschenrechtsverstöße sind Teil eines Systems, in dem Unternehmen unter hohem Wettbewerbs- und Preisdruck stehen, aber für die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit im Ausland kaum zur Rechenschaft gezogen werden können.

Damit Unternehmen die Menschenrechte in ihren Lieferketten wirklich achten, braucht es einen gesetzlichen Rahmen. Das sehen auch Wirtschaftswissenschaftler:innen so. Zuletzt haben sich im Mai 2025 90 Wirtschaftswissenschaftler*innen aus ganz Europa in einer Pressemitteilung gegen die von der Kommission angekündigte Abschwächung der EU-Lieferkettenrichtlinie ausgesprochen.