Rechtliche Rahmenbedingungen & Vergaberecht

Auf diesen Seiten finden Sie einerseits die gesetzlichen Vorgaben, Richtlinien und Abkommen auf internationaler Ebene, auf Ebene der Europäischen Union, des Bundes, der Bundesländer im Überblick und der Kommunen. Außerdem finden sich diesen Vorgaben zugeordnet kritische Auseinandersetzungen und Positionspapiere von zivilgesellschaftlichen Organisationen. Diese ergänzenden Materialien sollen Ihnen zur Orientierung und zur Bewertung des rechtlichen Handlungsrahmens dienen und ggf. auch Möglichkeiten der eigenen Einflussnahme aufzeigen.


Das öffentliche Beschaffungswesen ist durch das Vergaberecht geregelt. Dieses legt fest, nach welchen Grundsätzen und Bestimmungen die öffentliche Hand in Deutschland ihre Einkäufe von Produkten und Dienstleistungen tätigt. Das Haushaltsrecht und das EU Gemeinschaftsrecht spielen dabei eine bedeutende Rolle. Das EU-Gemeinschaftsrecht regelt den freien Wettbewerb um die öffentliche Auftragsvergabe in der EU. Das Haushaltsrecht verpflichtet die ‚BeschafferInnen‘ zur Wirtschaftlichkeit, d.h. der Beschaffung guter Qualität zu günstigen Preisen. Dabei ist Wirtschaftlichkeit keinesfalls zwingend mit „billig“ zu übersetzen: Höhere Ausgaben können z.B. damit begründet werden, dass das beauftragte Unternehmen seinen Beschäftigten tariflich geregelte Löhne auszahlt. Oder dass Lebenszyklusberechnungen zeigen, dass ein teureres Produkt langfristig Gelder sparen hilft.


Gleichwohl setzt sich in den letzten Jahren sowohl in der EU als auch auf nationaler und lokaler Ebene zunehmend ein modernes Verständnis von Vergabe durch, für das auch internationale Abkommen als legitimer und anerkannter Bezugsrahmen für Beschaffung und Vergabe gelten.
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