
Weitere rechtliche Bestimmungen auf Landesebene
Umweltschutz/Ökostandards
Das hessische Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (HAKA) sieht vor, dass bei der Beschaffung Erzeugnissen mit der geringsten Umweltbelastung der Vorzug gegeben wird.
Aspekte des Umweltschutzes finden auch im Erlass zum Beschaffungsmanagement des Landes Hessen O 1765 A -06- I 25, vom 12.12.2005 Berücksichtigung.
