Online-Podiumsgespräch: „Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht – Was bedeutet das für Rüstungsunternehmen?“
Do., 09.07.2020 (17.00h - 18.15h) | online
Veranstalter*innen: Ohne Rüstung Leben, ECCHR (European Center for Constitutional and Human Rights), Deutsche Menschenrechtskoordination Mexiko, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Menschenrechte der Universität Tübingen
Deutsche Unternehmen, Politiker*innen und Aktivist*innen diskutieren seit Jahren über eine verbindliche gesetzliche Regelung menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht, die der freiwilligen Unternehmensverantwortung ein Ende setzen soll. Noch in dieser Legislaturperiode könnte ein Lieferkettengesetz in Deutschland verabschiedet werden.
In diesem Online-Seminar – organisiert von Ohne Rüstung Leben und dem ECCHR – wird der Frage nachgegangen, was die Debatte um menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für Rüstungsunternehmen bedeutet ? Am Beisc piel von Rüstungsexporten nach Mexiko wird diskutiert, inwiefern das geplante Lieferkettengesetz helfen kann, Menschenrechte in den Empfängerländern zu schützen.
Es diskutieren:
Prof. Dr. Jochen von Bernstorff, LL.M., Professur für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Menschenrechte, Universität Tübingen
Dr. Carola Hausotter, Koordinatorin des Netzwerks Deutsche Menschenrechtskoordination Mexiko
Dr. Christian Schliemann, Senior Legal Advisor am European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR)
Charlotte Kehne, Referentin für Rüstungsexportkontrolle bei Ohne Rüstung Leben (Moderation)
Die Teilnahme am Online Seminar ist kostenfrei. Bei Interesse melden Sie sich bitte bis 7. Juli 2020 mit einer kurzen E-Mail an: info@mexiko-koordination.de. Die Einwahldaten erhalten Sie einen Tag vor der Veranstaltung.
ECCHR (European Center for Constitutional and Human Rights)
Deutsche Menschenrechtskoordination Mexiko
Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Menschenrechte der Universität Tübingen
Eckdaten:
Do., 09.07.2020
Zeit:
17.00h - 18.15h
Online-Seminar
Mit Anmeldungonline