
Förderung entwicklungspolitischer Arbeit
durch die Landesregierung
Der Etat der Hessischen Landesregierung für die Förderung entwicklungspolitischer Aktivitäten in Hessen und in Ländern des Südens fristet seit Jahren ein bedauerliches Dasein. Nach einem historischen Tiefstand mit 210.000 Euro im Jahr 2009, konnte für die Jahre 2010 und 2011 eine Rückführung des Haushalts auf 260.000 Euro wie im Jahr 2007 erreicht werden. Im Jahr 2014 liegt der Etat erneut bei 260.000 Euro. Die Forderung des EPN Hessen: Verdopplung der Fördersumme im nächsten Haushalt und dann eine jährliche Erhöhung um 10 Prozent bis 2020.
Förderkriterien
Die Mittel stehen für Auslandsprojekte und entwicklungspolitische Bildungs- und Inlandsarbeit gleichermaßen zur Verfügung.
Auf Betreiben des EPN Hessen hat das HMWEVL für 2010 erstmals seine Förderkriterien vorgelegt. Die Anträge werden nach folgenden Kriterien bepunktet und in eine Rangliste gebracht:
>> Kriterien Inlandsanträge
>> Kriterien Auslandsanträge
Für die Bewilligung bzw. Beantragung der Fördermittel verweist das Wirtschaftsministerium ausserdem auf die sektoralen Schwerpunkte (Armutsbekämpfung, Einkommensschaffende Maßnahmen) und die regionalen Schwerpunkte: Mittelamerika, Andenregion, VR China, Palästina.
Aktuelle Mitteilung (Oktober 2014): Die entwicklungspolitische Zusammenarbeit des Landes Hessen befindet sich zur Zeit in einer Phase der Neukonzeption. Neue Informationen stehen noch nicht zur Verfügung. Die Förderkriterien für das Haushaltsjahr 2015 sind noch nicht bekannt, so dass Anträge zwar wie immer ab 31. Oktober gestellt, aber erst nach Beschluss der neuen Förderkriterien geprüft werden können.
Bezüglich der Fördersummen gibt es keine fixen Unter- und Obergrenzen, aktuell liegen dem Referat Anträge für Inlandsarbeit im Bereich von 1.000 bis 10.000 Euro und für Auslandsprojekte zwischen 5.000 und 25.000 Euro vor.
>> Liste der vom HMWEVL bewilligten Projekte 2013
>> Liste der vom HMWEVL bewilligten Projekte 2012
>> Liste der vom HMWEVL bewilligten Projekte 2011
>> Liste der vom HMWEVL bewilligten Projekte 2010
>> Liste der vom HMWEVL bewilligten Projekte 2009
Antragsstellung
Die Fördermittel werden im Referat „Messe und entwicklungspolitische Zusammenarbeit“ des Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Energie und Landesentwicklung (HMWEVL) verwaltet. Alle Anträge zur Förderung entwicklungspolitischer Bildungsarbeit in Hessen wie auch von Kooperationsprojekten in Ländern des Südens senden Sie daher bitte an:
Referat „Messe und entwicklungspolitische Zusammenarbeit“
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Energie und Landesentwicklung
Kaiser-Friedrich-Ring 75
65185 Wiesbaden
Für 2015 gibt es die vorgezogene Abgabemöglichkeit zum 31. Oktober 2014. Auch nach dieser Frist können noch Anträge gestellt werden, wir empfehlen jedoch die Einhaltung dieses Termins.
Es gibt kein Formblatt zur Antragsstellung, die Gestaltung des Antrags ist den AntragstellerInnen weitgehend freigestellt. Bitte legen Sie Ihrem Antrag einen Kosten- und Finanzierungsplan bei. Das EPN Hessen hat 2011 in Abstimmung mit dem Referat als Empfehlung für AntragstellerInnen ein Antragsraster entwickelt. Dieses kann mit den Erfahrungen der Antragstellung in Zukunft auch modifiziert werden. Anregungen können Sie uns gern mündlich oder schriftlich mitteilen.
>> Antragsraster Inlandsprojekte (doc-Datei)
>> Antragsraster Auslandsprojekte (doc-Datei)
Die Verwaltungskosten für In- und Auslandsprojekte liegen in der Regel bei 7,5% der beantragten Mittel, max. jedoch bei 1.500,00 €. Bei beantragten Projektmitteln über 20.000,00 € bleibt der Verwaltungskostenanteil in Zusammenhang mit dem beantragten Projekt gleich, liegt also bei max. 1.500,00 €. Die Personalkosten dürfen bei max. 40% der beim HMWVL beantragten Mittel liegen.
Um die Maßnahme vorzeitig beginnen zu können, muss dem Referat ein Antrag auf Befreiung vom Refinanzierungsverbot geschickt werden, am besten gleich mit dem Antrag. Es zählt dabei das Datum des Eingangs, rückwirkend kann der vorzeitige Maßnahmebeginn nicht beantragt werden.
Im Referat „Messe und entwicklungspolitische Zusammenarbeit“ finden Sie in Frau Holland und Herrn Blumenstiel (Kontakt siehe Infobox rechts) kompetente AnsprechpartnerInnen für die Beantragung einer Förderung durch die hessische Landesregierung.
Entwicklung des hessischen EZ-Etats
Fördermittel des Landes Hessen für entwicklungspolitische Inlands- und Entwicklungszusammenarbeit:
2014: 260.000 Euro
2013: 260.000 Euro
2012: 260.000 Euro
2011: 260.000 Euro
2010: 260.000 Euro
2009: 210.000 Euro
2008: 250.000 Euro
2007: 260.000 Euro
2006: 263.000 Euro
2005: 270.000 Euro (durch Nachtragshaushalt auf 220.000 reduziert)
2003: 534.000 Euro
2002: 530.000 Euro
2001: 487.000 Euro
2000: 450.000 Euro (0,88 Mio DM)
1999: 450.000 Euro (0,88 Mio DM)
1998: 450.000 Euro (0,88 Mio DM)
1997: 542.000 Euro (1,06 Mio DM)
1996: 1.340.000 Euro (2,62 Mio DM)
