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Entwicklungspolitisches Netzwerk Hessen
§1 NAME, SITZ UND GESCHÄFTSJAHR |
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(1) Der Verein führt den Namen Entwicklungspolitisches Netzwerk Hessen und soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
§2 ZWECK DES VEREINS |
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(1) Zweck des Vereins ist die Förderung und Koordination der im Bereich Entwicklungspolitik tätigen gemeinnützigen Organisationen, Gruppen und Initiativen in Hessen. Er verfolgt somit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
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durch Beratungs-, Information- und Serviceleistungen für die Mitgliedsorganisationen und die hessische Öffentlichkeit,
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durch die Zusammenarbeit mit Organisationen und Institutionen im In- und Ausland, welche die selben Ziele verfolgen,
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durch die Planung und Durchführung von Seminaren, Diskussions- und Fortbildungsveranstaltungen,
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durch Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit (Globales Lernen).
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Der Verein ist konfessionell und parteipolitisch unabhängig.
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(3) Der Verein ist selbstlos tätig; die Haupttätigkeit des Vereins ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§3 MITGLIEDSCHAFT |
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(1) Das Netzwerk hat folgende Formen der Mitgliedschaft:
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Sie sind Nichtregierungsorganisationen mit Status einer juristischen Person.
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Sie sind gemeinnützig und/oder mildtätig.
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Die Organisation muss mit ihrem Vereinssitz oder einem Arbeitsschwerpunkt in Hessen vertreten sein.
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Die entwicklungspolitische Arbeit ist ein Schwerpunkt der Arbeit der Gruppe.
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b. Assoziierte Mitglieder mit Antrags- und Rederecht aber ohne Stimmrecht bei der Mitgliederversammlung. Das sind alle Gruppen, die folgende Kriterien erfüllen:
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Initiativen, Gruppen, Firmen. Sie müssen nicht als juristische Person verfasst sein.
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Keine politischen Parteien,
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müssen nicht gemeinnützig sein, | ||
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müssen Interesse an entwicklungspolitischer Arbeit haben,
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müssen Ziele des Netzwerkes mittragen. | ||
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c. Persönliche Mitglieder können als Fördermitglieder aufgenommen werden, wenn sie die satzungsgemäßen Ziele des Vereins unterstützen. Als Fördermitglieder haben sie bei den Mitgliederversammlungen Antrags- und Rederecht, sind aber ohne Stimmrecht, näheres regelt die Geschäftsordnung.
§4 MITGLIEDSBEITRAG |
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Die Beiträge der Mitglieder richten sich nach einer Beitragsordnung, die vom Vorstand erarbeitet wird und von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder bestätigt wird. §5 ORGANE DES VEREINS |
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Die Organe des Vereins sind:
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§6 DIE MITGLIEDERVERSAMMLUNG |
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Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung.
§ 7 DER VORSTAND |
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(1) Der Vorstand besteht aus mindestens drei maximal fünf Personen. Zusätzlich gehören ihm jeweils ein/e Vertreter/in der Foren mit beratender Stimme an.
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§ 8 FOREN |
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(1) Foren können aufgaben- und themenbezogen gebildet werden. Näheres regelt die Geschäftsordnung.
§ 9 KASSENPRÜFER/ INNEN |
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(1) Zur Prüfung der Jahresabrechnung sowie der Kassenführung des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer der Amtsführung des Vorstandes zwei KassenprüferInnen gewählt. Sie dürfen nicht Mitglieder des Vorstandes sein. Bei Rücktritt von einem der beiden KassenprüferInnen bestimmt der Vorstand eine/n neue/n KassenprüferIn für die Dauer bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung.
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§ 10 SATZUNGSÄNDERUNGEN |
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(1) Anträge auf Änderung der Satzung sind schriftlich 6 Wochen vor einer Mitglieder-versammlung beim Vorstand einzureichen.
§ 11 AUFLÖSUNG |
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(1) Die Auflösung des Vereins kann nur auf einer hierzu eigens einberufenen Mitgliederversammlung mit der Mehrheit von 2/3 aller anwesenden Mitglieder unter Einhaltung der Formvorschriften aus §7 (2) und (3) beschlossen werden.
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§ 12 INKRAFTTRETEN |
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Die Satzung tritt mit Wirkung vom 11. September 2004 in Kraft.
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