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"Hilfen für Helfer" - neues Programm des Bundesfinanzministeriums (07/2007)
Am 6. Juli 2007 hat der Bundestag beschlossen, das vielfältige gemeinnützige Engagement mit dem 10-Punkte-Programm "Hilfen für Helfer" stärker anzuerkennen und zu fördern. Das entsprechende "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" ist am 10. Oktober 2007 in Kraft getreten und gilt rückwirkend seit dem 1. Januar 2007. Es umfasst Steuererleichterungen für bürgerschaftlich Engagierte.
"Viele Bürgerinnen und Bürger engagieren sich in ihrer Freizeit als ehrenamtliche Mitarbeiter von Organisationen, kirchlichen Vereinen, sozialen Diensten oder staatlichen Organen. Spenden und gemeinnützige Arbeit sollen zukünftig stärker anerkannt werden."
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Zuwendungsbestätigung ("Spendenquittung"):
Bei Spenden bis zu 200 Euro müssen keine Spendenbestätigungen mehr ausgefüllt beziehungsweise aufgehoben werden. Das galt vorher für einen Betrag von maximal 100 Euro. Die Verdoppelung spart gemeinnützigen Organisationen Zeit und Geld. Für die Geberseite ist das ebenfalls bequemer: Wer keine Spendenquittung vorlegen kann, muss sich bei der Steuererklärung nicht ärgern: ein Kontoauszug oder ein Bareinzahlungsbeleg reichen aus!
Statt früher fünf (bzw. zehn Prozent des Einkommens bei Spenden an Stiftungen) können jetzt bis zu 20 Prozent der gesamten Einkünfte steuerlich geltend gemacht werden.
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Übungsleiterpauschale:
Bisher durfte man für gemeinnützige Tätigkeiten ("Übungsleiterpauschale") bzw. als ehrenamtlicher Trainer im Jahr 1.848 Euro steuerfrei verdienen.
Die steuerfreie Summe ist nun seit 2007 auf 2.100 Euro erhöht worden.
>> mehr: Bundesfinanzministerium
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Ehrenamtspauschale
Die Ehrenamtspauschale kann nur alternativ zur Übungsleiterpauschale geltend gemacht werden. Informieren Sie sich über die vielfältige Einsetzbarkeit:
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>> Bundesfinanzministerium zum Thema Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale
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